AGB - STANDORDNUNG
Siegert GmbH & Co KG | Der
österreichische Jagdausstatter | Betreiber der Schießstätte ZANGTAL
UID-Nummer ATU27992303
Firmenbuchnummer: 9744f
Tel: (0316) 84 81 84 0
Fax: (0316) 84 81 84 9
e-mail: office@siegert.at
Internet: http://www.siegert.at
Münzgrabenstrasse 81, 8010 Graz
Schießstand-Ordnung
- Jeder
Besucher erkennt ausdrücklich diese Schießstand-Ordnung an.
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Jeder
Schütze haftet für seinen Schuss.
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Menschen,
die unter Alkohol-, Medikamenten- oder sonstigen beeinträchtigenden Einflüssen
stehen dürfen keine Waffe verwenden.
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Menschen,
die mit der Handhabung von Schusswaffen nicht vertraut sind, haben das der
Anmeldung oder der Standaufsicht mitzuteilen, damit für eine entsprechende
Unterweisung gesorgt werden kann. Die Verwendung einer Waffe ohne entsprechende
Fähigkeit ist nicht zulässig, der Eigentümer haftet bei daraus entstehenden Unfällen.
- Besucher der Anlage haben
die vorbereiteten Parkplätze zu benützen. Weiters ist es nicht zulässig – ohne
ausdrückliche Bewilligung – andere Flächen zu befahren, zu betreten oder
zu verstellen. Die
Wege dürfen keinesfalls verlassen werden.
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Eltern
haften für ihre Kinder.
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Auf
den Schießständen müssen Gehörschütz und Schutzbrille getragen werden.
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Gewehrriemen
müssen abgenommen werden.
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Bei
Schrotgewehren darf maximal Kaliber 12 verwendet werden, die höchstzulässige
Schrotgröße beträgt 2,5 mm.
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Das
Betreten der Wurfmaschinen-Unterstände sowie der Schießbahnen ist strengstens
untersagt.
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Bei
aufgestellter roter Warnflagge auf den Schrot-Ständen müssen die Gewehre
entladen sein.
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Gewehre
dürfen nur in den entsprechenden Ständern abgestellt werden und haben entladen
zu sein.
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Die
Verwendung von Leuchtspurmunition ist nicht zulässig.
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Am
PPS-Stand dürfen die Waffen vom Schützen erst geladen werden, wenn er
innerhalb seiner Koje ist. Unmittelbar nach dem Schießen müssen die Waffen
entladen werden. Die Koje darf erst verlassen werden, wenn die Waffe sichtbar
entladen und im - dem Waffengesetz entsprechenden - geschlossenen Behältnis
verwahrt ist.
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Bei
Gruppen muss der Schießleitung ein Verantwortlicher genannt werden.
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Die
behördlich vorgeschriebenen Zeiten im Freigelände haben
unbedingt eingehalten zu werden. Beginn
des Schießens nicht vor 9:00 Uhr. Mittagspause
wochentags von 12:00 bis 14:00 Uhr. Ende
des Schießens um 18:00 Uhr ( Sonntag 12:00 Uhr).
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Im
Parcours dürfen pro Stunde maximal 4
Serien geschossen werden.
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Die
verwendeten Chip-Karten sind nicht übertragbar, bei Verstößen werden die
Karten ohne Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen eingezogen.
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Den
Anweisungen der Schießleitung und der Standaufsicht hat unverzüglich Folge
geleistet zu werden.
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Bei
Unsicherheit über die Trefferlage ist vor der Benützung der Scheibenzuganlagen
die Standaufsicht oder der Büchsenmacher zu kontaktieren.
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Scheibenzuganlagen
dürfen nur auf die vorgesehenen Distanzen verwendet werden.
Stand: 01.05.2011
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