AGB - STANDORDNUNG

Siegert GmbH & Co KG | Der österreichische Jagdausstatter | Betreiber der Schießstätte ZANGTAL
UID-Nummer ATU27992303
Firmenbuchnummer: 9744f
Tel: (0316) 84 81 84 0
Fax: (0316) 84 81 84 9
e-mail: office@siegert.at
Internet: http://www.siegert.at  

Münzgrabenstrasse 81, 8010 Graz


Schießstand-Ordnung
  1. Jeder Besucher erkennt ausdrücklich diese Schießstand-Ordnung an.
  2. Jeder Schütze haftet für seinen Schuss.

  3. Menschen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder sonstigen beeinträchtigenden Einflüssen stehen dürfen keine Waffe verwenden.

  4. Menschen, die mit der Handhabung von Schusswaffen nicht vertraut sind, haben das der Anmeldung oder der Standaufsicht mitzuteilen, damit für eine entsprechende Unterweisung gesorgt werden kann. Die Verwendung einer Waffe ohne entsprechende Fähigkeit ist nicht zulässig, der Eigentümer haftet bei daraus entstehenden Unfällen.

  5. Besucher der Anlage haben die vorbereiteten Parkplätze zu benützen. Weiters  ist es nicht zulässig – ohne ausdrückliche Bewilligung – andere Flächen zu befahren, zu betreten oder zu verstellen. Die Wege dürfen keinesfalls verlassen werden.
  6. Eltern haften für ihre Kinder.

  7. Auf den Schießständen müssen Gehörschütz und Schutzbrille getragen werden.

  8. Gewehrriemen müssen abgenommen werden.

  9. Bei Schrotgewehren darf maximal Kaliber 12 verwendet werden, die höchstzulässige Schrotgröße beträgt 2,5 mm.

  10. Das Betreten der Wurfmaschinen-Unterstände sowie der Schießbahnen ist strengstens untersagt.

  11. Bei aufgestellter roter Warnflagge auf den Schrot-Ständen müssen die Gewehre entladen sein.

  12. Gewehre dürfen nur in den entsprechenden Ständern abgestellt werden und haben entladen zu sein.

  13. Die Verwendung von Leuchtspurmunition ist nicht zulässig.

  14. Am PPS-Stand dürfen die Waffen vom Schützen erst geladen werden, wenn er innerhalb seiner Koje ist. Unmittelbar nach dem Schießen müssen die Waffen entladen werden. Die Koje darf erst verlassen werden, wenn die Waffe sichtbar entladen und im - dem Waffengesetz entsprechenden - geschlossenen Behältnis verwahrt ist.

  15. Bei Gruppen muss der Schießleitung ein Verantwortlicher genannt werden.

  16. Die behördlich vorgeschriebenen Zeiten im Freigelände haben unbedingt eingehalten zu werden. Beginn des Schießens nicht vor 9:00 Uhr. Mittagspause wochentags von 12:00 bis 14:00 Uhr. Ende des Schießens um 18:00 Uhr ( Sonntag 12:00 Uhr).

  17. Im Parcours dürfen pro Stunde maximal 4 Serien geschossen werden.

  18. Die verwendeten Chip-Karten sind nicht übertragbar, bei Verstößen werden die Karten ohne Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen eingezogen.

  19. Den Anweisungen der Schießleitung und der Standaufsicht hat unverzüglich Folge geleistet zu werden.

  20. Bei Unsicherheit über die Trefferlage ist vor der Benützung der Scheibenzuganlagen die Standaufsicht oder der Büchsenmacher zu kontaktieren.

  21. Scheibenzuganlagen dürfen nur auf die vorgesehenen Distanzen verwendet werden.


Stand: 01.05.2011

 

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