Waffengesetz-Novelle 2025 – Phase 2 seit 28. April 2026 in Kraft
Mit ersten November 2025 tritt die Phase 1 der Waffengesetz Novelle 2025 in Kraft. Es handelt sich hierbei um die neue verlängerte Wartefrist von 4 Wochen und den Datenaustausch zwischen den Behörden.