Zentrales Waffenregister (ZWR) 2017-05-24T22:45:39+00:00

 

In der Zeit von 01.10.2012 bis 30.06.2014 war es den österr. Waffenbesitzern möglich Ihrer Verpflichtung zur sog. Rückerfassung (= schon vor Oktober 2012 in Besitz) von Schusswaffen der Kat. C nachzukommen.

Sollten auch Sie die Frist versäumt haben, raten wir Ihnen trotzdem möglichst rasch der Pflicht nachzukommen.

Die Richtlinie 2008/51/EG des Europ. Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 verpflichtet Österreich zur Einführung eines computergestützten Waffenregisters, in dem alle Schusswaffen zu registrieren sind.

Diesen Vorgaben wird durch das neu errichtete Zentrale Waffenregister (ZWR) entsprochen.
Die Registrierung von bereits derzeit besessenen Schusswaffen der Kategorie C im ZWR – Registrierung des Altbestandes – startete mit 1. Oktober 2012 und endet am 30.6.2014.

Für ein genaues Infoblatt und Anmeldeformulare Kat C, weitere Beiblätter Kat C oder Kat C und D bitte klicken!

Die Kosten einer Registierung belaufen sich auf:

– für die einmalige Erfassung der Personendaten im ZWR  € 15,- (entfällt zB. wenn Sie bereits ein WaffR Dokument besitzen oder bereits einmal eine Registrierung durchgeführt haben).

– für die Registrierung einer Schußwaffe im ZWR € 15,-/Stück

Wenn Sie sich die Mühe machen und uns Ihre Daten und die Waffendaten bis zum Stichtag mittels obigen Formularen bekannt geben reduzieren sich die Kosten auf € 10,-/Stück

Formulare liegen auch im Laden auf und können in Ruhe vor Ort ausgefüllt werden (ZWR-Infopoint).