Kleines Waffenrecht (FAQ)
Waffenrecht in Österreich
WaffG-Novelle 2025 – Wichtige Änderungen ab 28. April 2026
Mit 28. April 2026 treten alle Änderungen der WaffG-Novelle (BGBl. I 56/2025) in Kraft.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte:
1. Erwerb von Munition deutlich strenger geregelt
Munitionserwerb nur mehr für Berechtigte
Erforderlich ist künftig:
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass
- oder gültige Jagdkarte
- oder Auszug aus dem ZWR über den Besitz einer entsprechenden Schusswaffe
(Tipp: Die gültige Jagdkarte ist auch als Berechtigung für Munition der Kat. B ausreichend!)
-> Betrifft alle Munitionskategorien, insbesondere auch Büchsenpatronen, Schrotpatronen
-> Spontankäufe ohne entsprechende Dokumente entfallen
2. Neue Regeln für Schusswaffen der Kategorie C
Erwerb und Besitz nur mehr mit:
- WBK/Waffenpass (auch „light“)
- oder gültiger Jagdkarte
3. Wartefrist beim Ersterwerb (bereits seit 1. November 2025 gültig)
- 4 Wochen Wartefrist beim ersten Erwerb je Kategorie
- Waffe bleibt in dieser Zeit beim Händler
- Gilt für Kauf und Schenkung
Ausnahme: z. B. bei Waffenpass oder Ausfuhr
4. Wesentliche Teile ausgeweitet
Neue Definition:
- Gehäuse, im speziellen Griffstücke sind immer wesentliche Teile
- Wechselsysteme zählen nun als zwei Teile (Lauf + Verschluss)
- Registrierung bzw. Bewilligung erforderlich
-> Rückerfassungspflicht innerhalb 1 Jahr
5. Altersgrenzen deutlich angehoben
Grundsätzlich:
- 25 Jahre für Kat. B
- 21 Jahre für Kat. C
Ausnahmen:
- Jäger (mit gültiger Jagdkarte)
- Sportschützen (nach §11b WaffG)
- Soldaten (im Diensstand, also kein Präsenzdienst, kein Milizdienst und keine Reservedienst!)
6. Waffenbesitzkarten künftig befristet
- Erstausstellung: 5 Jahre befristet
Danach:
- Neuausstellung unbefristet
erneute Überprüfung erforderlich
7. Verschärfte Strafbestimmungen
Unbefugter Besitz von Waffen oder Munition:
Geldstrafen bis 5.000 € (bzw. 7.000 € im Wiederholungsfall)
Verstöße gegen Waffenverbote:
Gerichtsdelikt möglich
8. Änderungen bei Überlassung und Verkauf
Privatverkäufe (= Überlassung mit Eigentumsübertragung!) nur mehr über Waffenhändler
Händler prüft:
- Identität
- Berechtigung
- Wartefrist
Registrierung erfolgt durch den Händler, keine Überlassermeldung durch Bürger
(Kosten je Registrierung EUR 25,-)
Privates Überlassen ohne Eigentumsübertragung (zB.: Verborgen) -> Überlassermeldung an Behörde
Beim privaten Verborgen bis zu 3 Werktagen -> Aufzeichnungspflicht von Überlasser und Übernehmer
9. Registrierung hat unverzüglich zu erfolgen
Erwerb ist die Einräumung des Besitzes. Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.
10. Europäischer Feuerwaffenpass eingeschränkt
Jäger dürfen:
- Kat. B nicht mehr ohne Genehmigung mitnehmen
- Nur Kat. C weiterhin einfacher möglich
11. Wichtige Übergangsfristen
- 1 Jahr:
Registrierung wesentlicher Teile
- 2 Jahre:
Anpassung bei Besitz von Kat. C ohne Berechtigung
- 6 Monate:
Sonderregelungen (z. B. Prangerstutzen)
WaffG-Novelle 2025 – Phase 1 mit Änderungen ab 1. November 2025
1. NEU: Wartefrist 4 Wochen beim Ersterwerb (§ 41f WaffG)
• Beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe einer Kategorie gilt eine Wartefrist von 4 Wochen.
• Die Waffe darf erst nach Ablauf der Frist überlassen werden.
• Gilt bei Käufen im Handel und Privatkäufen.
• Ersterwerb = Käufer hat keine Waffe dieser Kategorie im ZWR eingetragen.
• Wartefrist gilt je Kategorie (B ist getrennt von C).
• Während der Wartefrist muss die Waffe beim Händler gelagert werden → Lagergebühr zulässig.
• Ausnahmen:
◦ Inhaber eines Waffenpasses
◦ Nachweisliche Ausfuhr/Verbringung in den Wohnsitzstaat (z. B. § 37 Erlaubnisschein)
2. Privatverkäufe: Abwicklung über Händler bei Ersterwerb
• Käufer muss bei Privat-zu-Privat-Käufen nachweisen, dass es kein Ersterwerb ist (z. B. mit Waffenregisterauszug).
• Wenn kein Nachweis: Abwicklung MUSS über Waffenhändler erfolgen.
• Händler prüft im ZWR:
◦ Waffenverbote
◦ Ersterwerb (kategorieweise)
◦ ggf. Beginn der Wartefrist
3. Neue Anforderungen bei WBK/WP-Anträgen (§ 58 Abs. 38)
• Betrifft männliche österreichische Staatsbürger (egal welches Alter!).
• Zuerst Antragstellung, bei Antragstellung muss einer dieser Nachweise vorgelegt werden:
◦ Tauglichkeit / Stellungsergebnis
◦ Präsenzdienst/Zivildienst geleistet
◦ Nicht wehrpflichtig
• Ohne Antragstellung und ohne Nachweis → neues (nochmaliges) Waffenpsychologisches Gutachten verpflichtend.
• Bei Antragstellung muss Psychologe genannt werden (bei unseren Terminen mit Gutachten: Mag. Dr. Roland Bugram)
Die wichtigsten Neuerungen zum österr. WaffG finden Sie laufend hier ...
WaffG-FAQ:
FAQ – Waffenrecht in Österreich
Stand ab 28.04.2026
Wer darf in Österreich Waffen besitzen?
Der Besitz von Waffen und Munition ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Zusätzlich ist erforderlich, dass die Person als verlässlich gilt und kein behördliches Waffenverbot besteht. Die Verlässlichkeit wird von der zuständigen Behörde geprüft.
Was versteht man unter einer Waffe?
Als Waffe gelten Gegenstände, die ihrer Bauart nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beeinträchtigen oder zur Abgabe von Schüssen im Rahmen von Jagd oder Schießsport verwendet zu werden. Maßgeblich ist die objektive Zweckbestimmung, nicht die tatsächliche Nutzung.
Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es?
Das österreichische Waffenrecht unterscheidet folgende Kategorien:
Kategorie A: Verbotene Waffen, die für Privatpersonen grundsätzlich nicht zugänglich sind.
Kategorie B: Bewilligungspflichtige Waffen wie Pistolen, Revolver und halbautomatische Schusswaffen. Für Erwerb und Besitz ist eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass erforderlich.
Kategorie C: Langwaffen mit gezogenem Lauf, insbesondere Repetiergewehre. Für den Erwerb und Besitz ist eine Waffenbesitzkarte, ein Waffenpass oder eine gültige Jagdkarte erforderlich.
Welche Voraussetzungen gelten für den Erwerb einer Waffe?
Für den Erwerb einer Schusswaffe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Erreichen des gesetzlichen Mindestalters
Nachweis der Verlässlichkeit
Vorliegen der entsprechenden Berechtigung (Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder Jagdkarte)
Zusätzlich kann eine Begründung für den Erwerb erforderlich sein, insbesondere bei Kategorie B.
Welche Altersgrenzen gelten?
Für den Erwerb von Waffen gelten grundsätzlich folgende Altersgrenzen:
Kategorie C: ab 21 Jahren
Kategorie B: ab 25 Jahren
In bestimmten Fällen, etwa für Jäger oder Sportschützen, sind Ausnahmen möglich.
Was ist eine Waffenbesitzkarte (WBK)?
Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von Waffen der Kategorie B und C. Sie berechtigt jedoch nicht zum Führen von Waffen.
Voraussetzungen sind unter anderem die Verlässlichkeit, das Mindestalter sowie eine Begründung für den Besitz. In der Regel ist auch ein psychologisches Gutachten erforderlich, sofern keine Jagdkarte vorliegt.
Was ist ein Waffenpass?
Der Waffenpass berechtigt zusätzlich zum Führen von Waffen. Voraussetzung ist neben den allgemeinen Kriterien ein besonderer Bedarf, etwa aus beruflichen Gründen.
Welche Bedeutung hat die Jagdkarte?
Mit einer gültigen Jagdkarte dürfen Waffen der Kategorie C erworben, besessen und geführt werden. Darüber hinaus erleichtert sie den Zugang zur Waffenbesitzkarte, da kein psychologisches Gutachten erforderlich ist.
Gibt es eine Wartefrist beim Kauf einer Waffe?
Beim erstmaligen Erwerb einer Waffe gilt eine Wartefrist von vier Wochen pro Kategorie. Während dieser Zeit verbleibt die Waffe beim Händler.
Wer darf Munition erwerben?
Der Erwerb von Munition ist nur mit entsprechender Berechtigung zulässig. Dazu zählen:
Waffenbesitzkarte
Waffenpass
gültige Jagdkarte
Mit dem Auszug aus dem ZWR über eine entsprechende Kat. C Waffe darf auch Kat. C Munition erworben werden
Welche Waffen müssen registriert werden?
Alle Schusswaffen der Kategorien A, B und C müssen im Zentralen Waffenregister erfasst werden. Die Registrierung erfolgt in der Regel bei Kategorie B über die Behörde und bei Kategorie C über den Waffenfachhändler.
Was sind wesentliche Teile von Schusswaffen?
Als wesentliche Teile gelten unter anderem Lauf, Verschluss und Gehäuse. Für diese Teile gelten eigene gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Erwerb und Registrierung.
Was ist bei der Verwahrung zu beachten?
Waffen und Munition müssen sicher verwahrt werden, sodass kein unbefugter Zugriff möglich ist. Die Art der Verwahrung muss den Umständen entsprechend ausreichend sicher sein. Eine unsachgemäße Verwahrung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Welche Folgen haben Verstöße gegen das Waffengesetz?
Verstöße können mit Geldstrafen oder strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Darüber hinaus kann es zum Entzug waffenrechtlicher Dokumente und zur Sicherstellung von Waffen kommen.
Was ist vor dem ersten Kauf besonders zu beachten?
Vor dem ersten Erwerb sollte geklärt werden:
welche Art von Waffe benötigt wird
welche Berechtigung erforderlich ist
ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
Eine fachliche Beratung wird empfohlen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zum Waffenrecht oder zur Auswahl einer geeigneten Waffe stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.