Registrierung gem. §33 WaffG
Artikel-Nr.:
25269
Produktbeschreibung
Produktinformationen "Registrierung gem. §33 WaffG"
Informationen zur Waffenregistrierung
Für den Kauf einer registrierungspflichtigen Schusswaffe ist ein waffenrechtliches Dokument erforderlich (z. B. Jagdkarte, Waffenbesitzkarte (WBK), Waffenpass (WP) oder WBK Light).
Die Registrierung kann nur durchgeführt werden, wenn Käufer, Verkäufer und Waffe vor Ort sind. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wichtig zur Wartefrist:
- Besitzen Sie bereits eine Schusswaffe der gleichen Kategorie, entfällt die Wartefrist.
- Handelt es sich um Ihre erste Waffe dieser Kategorie, gilt eine gesetzliche Wartefrist von 4 Wochen. Während dieser Zeit muss die Waffe bei einem Waffenhändler eingelagert werden. Wir übernehmen diese Einlagerung gerne für Sie – die Kosten betragen € 100,- für die gesamte Dauer mit Registrierung.
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